Inhalte kuratieren trotz Paywalls? – Aber sicher!

Reto Vogt Reto Vogt on 25. März 2021 13:47:38 MEZ

Wie ein guter Sommelier zu einem feinen Essen den perfekten Rotwein empfiehlt, suchen Kuratorinnen passende Inhalte für ihre Zielgruppen. Doch was, wenn der Content plötzlich kostet? Ein Leitfaden zum Umgang mit Paywalls.

man-5597928_1280

Bild von Matteo Orlandi auf Pixabay

 

Stösst die Kuratierung von Inhalten an ihre Grenzen, wenn immer mehr Contentprovider ihre Inhalte hinter Paywalls stecken? Warum die Antwort auf dies Fragen «Nein» lautet und was das mit dem Urheberrecht zu tun hat, haben wir nachfolgend notiert.

 

Vorteile der Inhaltskuratierung

 

Unternehmen und Organisationen profitieren ...

 

- ... wenn diese keine Ressourcen haben, um eigenen Content herzustellen,

- ... wenn diesen Inspiration und Inhalte für den Newsletter oder Blog fehlt,

- ... glaubwürdiger und authentischer zu kommunizieren,

- ... Zielgruppen persönlicher anzusprechen,

- ... den Newsletter regelmässig oder öfter zu bloggen zu versenden.

 

 


 

WHITEPAPER
Vorteile von kuratierten Inhalten und Content Curation Marketing

Whitepaper Content Curation Marketing

Das Kuratieren von Inhalten spart Unternehmen und Organisationen Zeit und Geld. Wie diese in Ihre Content-Marketing-Strategie passen und welchen Tools sich die besten Inhalte für Ihre Zielgruppen finden lassen. Whitepaper gratis herunterladen.

Jetzt herunterladen

 


 

 

Vorgehen bei Paywalls

 

Viele Contentprovider «verstecken» ihre Inhalte immer öfter hinter Bezahlschranken. Notabene völlig zurecht, weil die Arbeit, die dahintersteckt, ihr Geld wert ist. Beim Kuratieren ist es jedoch trotzdem möglich, entsprechende Artikel auszuwählen und zu verlinken. Was dabei beachtet werden muss, lesen Sie weiter unten.

 

Von vorne: Zwischen folgenden Arten von Paywalls wird unterschieden:

 

«Metered Paywall»: Nach einer bestimmten Anzahl von Website-Besuchen kommt der Hinweis, dass jetzt bezahlt werden muss. Berühmtes Beispiel: Bloomberg.bloomberg

 

 

«Harte Paywall»: Ohne Registrierung sind keine Artikel mehr vollständig lesbar, unabhängig davon ob diese kostenlos oder kostenpflichtig ist. Berühmtes Beispiel: NZZ.nzz

 

 

Premium-Artikel: Bestimmte Artikel sind frei verfügbar, für andere muss gezahlt werden. Berühmtes Beispiel: Tages-Anzeiger und andere Titel der TX-Group.

tagi

 

 

Restriktiv: Öffentlich verfügbar sind keine oder nur wenige Artikel, ausser diese werden über Social Media oder Newsletter geteilt. Erst ein Login und die Bezahlung eines Abonnements schaltet die Inhalte auf der Website frei. Berühmtes Beispiel: Republik.

republik

 

 

 

Die Kuration von Paywall-Artikeln ist möglich – und sinnvoll

 

Paywalls zerstören den Nutzen einer Kuration für die Empfängerinnen nicht, machen sie jedoch für den Absender aufwändiger. Was dabei zu beachten ist:

 

- Das Nutzerkonto für jedes Medium, von dem kuratiert werden soll, muss erstellt und allenfalls die entsprechende Abogebühr bezahlt werden.

- Das Texten des Artikelkommentars wird aufwändiger, da die Essenz des Texts im Kommentar mitgegeben werden sollte, da nicht alle Empfängerinnen und Empfänger über die entsprechenden Zugänge verfügen.

- Ein optischer oder inhaltlicher Hinweis, dass es sich um einen bezahl- oder registrierungspflichtigen Artikel handelt, ist Pflicht.

- Viele Artikel erscheinen kurz nach der Veröffentlichung woanders, ohne Paywall. Die Suche nach Alternativen braucht Zeit, wenn nicht auf den Paywall-Artikel gelinkt werden soll.

 

Wenn die Kuration gut gemacht ist und der Artikelkommentar den Artikel gut zusammenfasst und gut begründet, weshalb dieser ausgewählt worden ist, bieten auch Texte hinter Paywalls einen signifikanten Mehrwert – selbst wenn nicht alle Empfängerinnen und Empfänger über den entsprechenden Zugang verfügen. Diese können auch so die wichtigsten Aussagen dahinter mitnehmen und erhalten sogar noch einen Mehrwert, wenn sie die Kuratorin mit zusätzlichen Informationen würzt. 

 

Urheberrechtsverletzungen beim Kuratieren

 

Wer Inhalte kuratiert, nutzt zwar Titel und ein Bild der Originalquelle. Wenn man diese konsequent verlinkt, wird geltendes Urheberrecht nicht verletzt – ob sich die Artikel hinter einer Paywall befinden oder frei verfügbar sind, spielt dabei keine Rolle. Wichtig ist, dass Kuratorinnen und Kuratoren durch das Zusammenstellen mehrerer Links sowie den eigenen Artikelkommentaren eine Eigenleistung bieten. In der Schweiz ist die Verwendung des Titels und der Bilder durch das «Zitatrecht» im Schweizerischen Urheberrechtsgesetz, Art. 25, geschützt, das explizit von Werken statt beispielsweise nur von Text spricht.

 

«Veröffentlichte Werke (gemeint sind Texte, Bilder etc.) dürfen zitiert werden, wenn das Zitat zur Erläuterung, als Hinweis oder zur Veranschaulichung dient und der Umfang des Zitats durch diesen Zweck gerechtfertigt ist.»

 

Hinzu kommt, dass das Zeigen der Bilder bei verlinkten Artikeln mittlerweile Common Sense ist und von grossen Plattformen wie LinkedIn oder Facebook wie selbstverständlich gemacht wird:

facebook linkedin vorschaubild

Alle Social Networks zeigen automatisch ein Vorschaubild des Artikels.

 

Unterstützung beim Kuratieren benötigt?

 

Die Plattform Scope hilft über 50 Unternehmen und Organisationen bei der Kuratierung und Verbreitung von Inhalten. Möchten Sie erfahren, wie auch Sie profitieren? Hier finden Sie weitere Infos zur Plattform. Gerne zeigen wir Ihnen in einer kurzen und kostenlosen Demo, wie Scope im Detail funktioniert. Vereinbaren Sie hier Ihren Termin:  

Demo buchen

Topics: Content Marketing, Kuratieren